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Das Bild zeigt zwei männliche Hände, die etwas am Laptop tippen.

Anmeldung

Wenn Sie an einer HüW-Veranstaltung teilnehmen möchten, füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus (s. auch Downloadbereich auf der rechten Seite). 
Senden Sie es an die Personalentwicklung/Fort- und Weiterbildung Ihrer Universität oder Hochschule. Sollte es diese Stelle bei Ihnen nicht geben, schicken Sie den Teilnahmeantrag direkt an die HüW-Geschäftsstelle: huew[at]hs-hannover.de. Ihre Anmeldung ist verbindlich.

Anmeldeschluss und Vergabe der Teilnahmeplätze

Alle eingehenden Anmeldungen werden zunächst gesammelt. Nach Ablauf des Anmeldeschlusses, der zu jeder Veranstaltung im Programmheft angegeben ist, erhalten Sie eine schriftliche Einladung inkl. Anfahrtsbeschreibung und eine Rechnung für die Teilnahmegebühren. Anmeldungen von Personen, die nicht aus den Kooperationshochschulen kommen, werden bei der Vergabe der Teilnahmeplätze nachrangig behandelt.

Überbelegung

Ist eine Veranstaltung überbelegt, werden bei der Vergabe der Teilnahmeplätze alle angemeldeten Kooperationshochschulen gleichermaßen berücksichtigt. Sind mehrere Personen einer Universität oder Hochschule angemeldet, wird anhand der dienstlichen Begründung auf dem Anmeldeformular über die Priorisierung der Teilnahme entschieden.

Stornierung der Teilnahme

Sollten Sie Ihre Anmeldung nicht aufrechterhalten oder an einem Seminar nicht teilnehmen können, ist Ihre Stornierung/Absage bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Sagen Sie kurzfristiger ab, sind die Teilnahmegebühren in voller Höhe fällig, da sonst die Finanzierung der Veranstaltung gefährdet ist. Jederzeit können Sie Ihren Platz an eine andere Person Ihrer Hochschule weitergeben, die dann an Ihrer Stelle teilnimmt.

Teilnahmegebühren

Die Teilnahmegebühren werden in der Regel von Ihrer Universität oder Hochschule getragen. Im Zweifelsfall und für Details wenden Sie sich bitte an Ihre Personalentwicklung bzw. Fort- und Weiterbildung. Teilnehmende, die nicht aus den Kooperationshochschulen kommen, entrichten den für Externe ausgewiesenen Teilnahmebeitrag.